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   LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99   

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LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 Sa 1963/99 (https://dejure.org/2000,10858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ; Konkursfeststellungsklage; Verfall von Forderungen nach tariflichen Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02

    Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit

    Der bei Abschluß des Interessenausgleichs 42 Jahre alte Kläger gehört der vorgenannten Altersgruppe an und ist daher nur mit dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M8xxxx sozialdatenmäßig zu vergleichen, denn der ebenfalls weiterbeschäftigten Arbeitnehmer M6xxxxx genießt als Betriebsratsmitglied nach Maßgabe des § 15 Abs. 4 KSchG Sonderkündigungsschutz und fällt damit aus der Sozialauswahl heraus (LAG Hamm v. 23.03.2000 - 4 Sa 910/99, ZInsO 2000, 570).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Dies hat Bedeutung für die von Amts wegen zu prüfende Frage, ob die geltend gemachten Forderungen aus den Jahren 2001 und 2002 nach § 12.2 MTV verwirkt sind oder nicht, denn erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm, Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Forderungen zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten (LAG Hamm, Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm, Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072; LAG Hamm, Urt. v. 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03, ZinsO 2005, 1120).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 80/02

    Feststellungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Betriebsübergang in der Insolvenz,

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlußfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt (BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, BuW 1998, 837 = NZA-RR 1999, 370); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlußfrist bestreiten (LAG Hamm v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570).
  • LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09

    Bürgenhaftung des Generalunternehmers für das Mindestarbeitsentgelt nach

    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an richtet sich die Geltendmachung von Entgeltansprüchen nicht mehr nach tariflichen Ausschlussfristen, sondern ausschließlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung, wenn es sich um Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO handelt ( BAG , Urt. v. 18.12.1984 - 1 AZR 588/82, NZA 1985, 396 = ZIP 1985, 754; LAG Hamm , Urt. v. 20.03.1998 - 10 Sa 1737/97, NZA-RR 1999, 370, LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072); allerdings dürfen diese Ansprüche zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht verfallen sein, ansonsten kann der Insolvenzverwalter sie unter Berufung auf die tarifliche Ausschlussfrist bestreiten ( LAG Hamm , Urt. v. 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99, BuW 2001, 440 = ZInsO 2000, 570; LAG Hamm , Urt. v. 06.09.2001 - 4 Sa 466/01, KTS 2002, 301 = ZInsO 2001, 1072).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

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